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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden (B2B)

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und der Isolena Naturfaservliese GmbH (im Folgenden jeweils: ISOLENA), insbesondere für alle Anfragen, Angebote und Bestellungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Alle Angebote, Aufträge und sonstige Vereinbarungen sowie deren Abänderung oder Ergänzung sind für ISOLENA nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen ISOLENA nicht gesondert widerspricht. Sollte der Kunde mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sein, so hat er dies ISOLENA unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. ISOLENA ist diesfalls von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden entbunden, ohne dass diesem hieraus Ansprüche zustehen. Der Kunde ist zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn ISOLENA auch nach schriftlicher Setzung einer angemessenen, 2 Wochen nicht unterschreitenden Nachfrist, die Auftragsbestätigung nicht vornimmt. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.

1.2 Eine vollständige oder teilweise Weitergabe der Bestellung an Subunternehmer ist jederzeit zulässig und wird hierzu die Zustimmung des Kunden ausdrücklich erteilt. Für die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen haften mehrere Kunden solidarisch zur ungeteilten Hand.

2. Preis / Zahlung

2.1 Alle Preise gelten, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, ab Lieferstelle ISOLENA und beinhalten auch die Kosten der Verpackung. Im Preis nicht enthalten sind Einfuhrspesen, Zölle, Umsatzsteuer, Transportkosten und -versicherung, sowie sämtliche mit der Zahlung verbundenen Gebühren und Spesen, welche stets zu Lasten des Kunden gehen. Änderungen der Einfuhrspesen, Änderungen oder Neueinführung von Steuern oder sonstigen Abgaben im Erzeugerland oder in Österreich sowie Wechselkursänderungen berechtigen ISOLENA zu einer entsprechenden Preisänderung. Schecks und Wechsel werden vom ISOLENA nur nach gesonderter Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen.

2.2 Rechnungsbeträge sind mangels gegenteiliger Vereinbarung ohne jeden Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Abweichend davon werden alle Forderungen ISOLENAS sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder Umstände bekannt werden, die nach Ansicht ISOLENAS geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern (zB. Exekutions- oder Klagsführung auch Dritter, Änderung in der Beurteilung eines Kreditversicherers usw.). In diesem Fall ist ISOLENA nach Wahl berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen oder nach einer Nachfristsetzung von 14 Tagen für die Vorauszahlung oder Sicherstellung der Zahlung vom Vertrag zurückzutreten und den Nichterfüllungsschaden zu verlangen. Des Weiteren ist dem Kunden nach diesbezüglicher Mitteilung durch ISOLENA die Ver- und/oder Bearbeitung sowie die Weiterveräußerung der Ware untersagt und kann die Rückstellung der Ware auf Kosten des Kunden jederzeit verlangt werden, wozu der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung erteilt.

2.3 Das Recht des Kunden, seine Zahlungspflicht durch Aufrechnung mit Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüchen oder sonstigen Gegenforderungen ganz oder teilweise zu erfüllen oder den Kaufpreis zurückzuhalten, wird ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht für Verbraucher iSd KSchG für den Fall der Zahlungsunfähigkeit ISOLENAS oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit den Verbindlichkeit des Käufers stehen, gerichtlich festgestellt oder die von ISOLENA anerkannt worden sind.

2.4 Zahlungen haben nur dann schuldbefreiende Wirkung und werden nur dann anerkannt, wenn sie in voller Höhe auf das von ISOLENA bekanntgegebene Konto geleistet werden. Zahlungen werden zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital verrechnet.

2.5 Bei Zahlungsverzug werden bei Verbrauchern iSd KSchG Verzugszinsen in Höhe von 5% pA, bei Unternehmern in Höhe von 9% pA über dem von der Österreichischen Nationalbank zum Zeitpunkt der Fälligkeit verlautbarten Basiszinssatz und darüber hinaus Mahnspesen verrechnet. Für jedes Mahnschreiben ISOLENAS werden € 10 als angemessene Mahnspesen vereinbart. Ferner verpflichtet sich der Kunde zum Ersatz der Kosten eines Rechtsanwalts, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung objektiv notwendig und der Höhe nach angemessen sind.

3. Annahmeverzug

Erfolgt die bedungene Abnahme der Ware durch den Kunden aus welchen Gründen auch immer nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, ist ISOLENA berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden zu lagern und gilt die Ware mit der Einlagerung als in jeder Hinsicht vertragsgemäß geliefert und genehmigt. Hat der Kunde auch innerhalb von 2 Wochen nach schriftlicher Aufforderung die Ware noch immer nicht übernommen, ist ISOLENA zum Verkauf auch bereits bezahlter Ware berechtigt, und trägt der Kunde unabhängig von seinem Verschulden alle hiermit verbundenen Spesen, Kosten und sonstigen Nachteile.

4. Gefahr, Lieferfristen und Termine

4.1 Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ist Erfüllungsort und Ort des Gefahren- und Kostenübergangs das jeweilige Lieferwerk. Die Lieferung erfolgt ExW (Incoterms 2000). Unbeschadet dessen erfolgen Verladung und Transport der Ware in allen Fällen auf Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn der Transport vereinbarungsgemäß durch ISOLENA durchgeführt oder veranlasst wird.

4.2 Lieferfristen und Termine gelten immer nur als annähernd bemessen. Eine Unter- bzw. Überschreitung bis zu vier Wochen gilt jedenfalls noch als rechtzeitig. Die Einhaltung der Liefertermine und Lieferfristen ist weiters von der Erfüllung der den Kunden treffenden Verpflichtungen und Obliegenheiten abhängig. Bei einer vom Kunden gewünschten oder verursachten Abnahmeverzögerung bzw. Lieferterminverschiebung gilt die Lieferung und damit der Gefahrenübergang mit der Versandbereitmeldung als erbracht. Die Einhaltung der vereinbarten Liefertermine und -fristen gilt ferner vorbehaltlich des Eintritts unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände wie zB. bei Höherer Gewalt (Ziffer 7).

4.3 Bei Lieferverzug hat der Kunde ISOLENA eine angemessene Nachfrist, die zumindest 10 Arbeitstage umfassen muss, zu setzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Teillieferungen zurückzuweisen.

5. Gewährleistung / Haftung

5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens der Lieferstelle ISOLENAS. ISOLENA übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Ware für einen bestimmten Verwendungszweck geeignet ist. Alle Darlegungen ISOLENAS hinsichtlich der Verwendungsfähigkeit der Ware sind stets unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Die im Internet, in Prospekten, Flugblättern udgl. angegebenen mechanischen und physikalischen Eigenschaften sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

5.2 Mangels gesonderter schriftlicher Vereinbarung ist ISOLENA nicht verpflichtet, Schafwolle durch ein hierzu befugtes Unternehmen einer dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechenden Schutzbehandlung zu unterziehen. Auch im Falle einer derartigen Vereinbarung haftet ISOLENA nur für den Nachweis einer entsprechenden Schutzbehandlung, nicht aber für allenfalls dennoch auftretende Mängel und Schäden sowie allfällige Mangelfolgeschäden.

5.3 Der Kunde trägt stets die Beweislast dafür, dass etwaige Mängel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Nach Durchführung der verpflichtenden Abnahmeprüfung durch den Kunden ist die Rüge von Mängeln, die bei sorgfaltsgemäßer Abnahme feststellbar sind, ausgeschlossen. Mängelrügen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, hinsichtlich versteckter Mängel unverzüglich, längstens aber binnen 14 Tagen nach ihrer Entdeckung – unter Zurverfügungstellung der beanstandeten Ware oder Proben hiervon – bei ISOLENA schriftlich eingehen. Erfolgt die Rüge nicht oder nicht fristgerecht und gibt der Kunde ISOLENA keine Gelegenheit, sich vom Vorliegen des behaupteten Mangels zu überzeugen, insbesondere durch gleichzeitiges Zurverfügungstellen der beanstandeten Ware oder Proben hiervon, entfallen sämtliche hierauf gegründete Ansprüche des Kunden. Ansprüche des Kunden bestehen ferner nur, wenn er seine Zahlungs- und sonstigen Vertragspflichten vollständig erfüllt hat. Eine Inanspruchnahme ISOLENAS gemäß § 933b ABGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.

5.4 ISOLENA ist verpflichtet, die vereinbarte Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigende Mängel innerhalb von 2 Jahren ab Lieferung/ Gefahrenübergang zu beheben, sofern diese auf Materialfehlern oder Fehlern der Ausführung beruhen. Durch gewährleistungsbedingte Arbeiten oder Lieferungen wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung kann stets nur der Kunde selbst erheben.

5.5 Der Gewährleistungsanspruch beschränkt sich nach Wahl ISOLENAS auf Nachbesserung bzw. Ersatz mangelhafter Ware innerhalb einer angemessenen Frist oder auf Minderung des Kaufpreises. Für diejenigen Teile der Ware, die ISOLENA von Sublieferanten bezogen hat, haftet ISOLENA nur im Rahmen der gegen Sublieferanten zustehenden und durchsetzbaren Ansprüche. Von der Gewährleistung sind solche Mängel und Schäden ausgeschlossen, die aus nachlässiger oder unsachgemäßer Behandlung oder Verwendung der Ware durch den Kunden entstehen. Sämtliche Ansprüche aus Gewährleistung und dergleichen erlöschen sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung ISOLENAS an der gelieferten Ware Versuche einer Mängelbehebung durch den Kunden oder Dritte vorgenommen werden.

5.6 Die Haftung ISOLENAS und ihr zurechenbarer Personen ist für leichte sowie schlicht grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen und auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Insbesondere ist die Haftung für den Ersatz von Folgeschäden, des entgangenen Gewinns und reiner Vermögensschäden ausgeschlossen. Die Haftung ISOLENAS ist des Weiteren auf die Leistung aus einer Betriebshaftpflichversicherung und darüber hinaus auf den Auftragswert der dem jeweiligen Anspruch zugrundeliegenden Lieferung beschränkt.

5.7 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, ISOLENA zeitgerecht und vollständig alle Hinweise und Informationen zu geben, die für die Erstellung des Kostenvoranschlags, die Projektierung und übrige Abwicklung erkennbar von Interesse sind.

6. Eigentumsvorbehalt

ISOLENA behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Die Geltendmachung des EigentumsvorbehaIts durch ISOLENA gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Dem Kunden ist vor vollständiger Bezahlung die Be- und/oder Verarbeitung der Ware und deren Weiterveräußerung untersagt. Bei Be- oder Verarbeitung der Ware steht SOLENA der dabei entstandene Miteigentumsanteil im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zum Wert der Gesamtsache zu.

7. Höhere Gewalt

7.1 Der Eintritt unvorhersehbarer oder vom Parteienwillen unabhängiger Umstände, insbesondere alle Fälle höherer Gewalt, wie kriegerische Ereignisse, behördliche, den Betrieb oder Betriebsstoffe betreffende Eingriffe und Verbote, Transportverzug, Verkehrsstörungen, Maschinenbruch, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte udgl. berechtigen ISOLENA zur Verlängerung der Liefertermine und -fristen nach Maßgabe des Umfangs und Andauerns dieser Umstände und ihrer Folgen, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche, insbesondere ein

Rücktrittsrecht vom Vertrag oder einen Schadenersatz- oder Gewährleistungsanspruch ableiten kann. ISOLENA ist bei Vorliegen derartiger Umstände jedoch auch zur gänzlichen oder teilweisen Stornierung des Auftrages berechtigt, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen.

8. Rücktritt vom Vertrag

8.1 ISOLENA ist zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn a) die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat unmöglich, oder trotz Setzung einer Nachfrist von 3 Wochen weiter verzögert wird, b) Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind, so beispielsweise auch durch Exekutionsoder Klagsführung Dritter, wenn der Kunde auf Begehren ISOLENAS binnen 2 Wochen keine Vorauszahlung oder Sicherheit leistet, c) der Kunde mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung mehr als 2 Wochen im Verzug ist, d) die Einhaltung der vereinbarten Liefer- bzw. Leistungsfrist wegen unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Diese Umstände berechtigen auch dann zum Vertragsrücktritt, wenn sie bei beauftragten Unternehmen eintreten. Der Rücktritt ISOLENAS kann aus den angeführten Gründen auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder der Leistungen erklärt werden.

8.2 Falls über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird, oder ein entsprechender Antrag mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen wird, ist ISOLENA berechtigt ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

8.3 Unbeschadet eines Schadensersatzanspruchs ISOLENAS sind im Falle des Rücktrittes bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde, sowie für von ISOLENA bereits erbrachte Vorbereitungshandlungen.

8.4 Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden ist ISOLENA  jedenfalls berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 10% des Bruttogesamtauftragsvolumens – ungeachtet eines allfälligen Schadenersatzanspruchs – zu berechnen.

9. Gewährleistung und Garantien

Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.

Kundendienst: Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen MO-DO 7:30 – 16:30, FR 7:30-12:00 unter der Telefonnummer +43 (0) 7277 2496-0 sowie per E-Mail unter office@lehner-wool.com.

10. Frachtbestimmungen

10.1 Wir bemühen uns für unsere Kunden bei den Frächtern das bestmögliche Preis- Leistungsverhältnis zu erzielen. Der Preis lt. Frachtpreislistentabelle beinhaltet eine „Standardsendung“. Das Buchen von zusätzlichen Serviceleistungen beim Frächter ist ebenfalls möglich. Sollten zusätzliche Serviceleistungen nicht gebucht werden und Zusatzkosten aufgrund einer Zweitzustellung anfallen, werden diese nachträglich in Rechnung gestellt. Eine Zustellung zu Postfächern ist leider nicht möglich. Sofern keine Rückantwort gesendet wird, wird angenommen, dass die Standardsendung in Ordnung ist. Folgende Voraussetzungen müssen bei der Abladestelle für eine Standard-Speditionslieferung gegeben sein: Stapler zum Entladen ist vorhanden, Zufahrt mit LKW Sattelschlepper ist möglich.

10.2 Besteht der Wunsch den kostenpflichtigen Anlieferungsservice bei einer Speditions- und Paketdienstlieferung zu nutzen, sollten folgende Informationen zugesendet werden: Kundenname, Telefonnummer, Auftragnummer, Lieferadresse, falls nicht vorhanden.

10.3 Für die Schweiz ist der Europalettentausch nicht möglich, die Frachtpreise lt. Tabelle verstehen sich exkl. Zollkosten.

10.4 Lieferbedingung EXW ab werk: Beachten Sie unsere Abholzeiten von Montag bis Freitag 07:00-14:00 Uhr, Abholadresse: Isolena Naturfaservliese GmbH, Klosterstraße 20, 4730 Waizenkirchen, Austria

Das Formular zur Buchung von Zusatzservices, senden Sie bitte ausgefüllt an office@lehner-wool.com.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Die Anfechtung oder Anpassung von Verträgen durch den Kunden wegen Irrtums oder Laesio enormis ist – vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des KSchG – ausgeschlossen.

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen gültig. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ISOLENA anstatt der unwirksamen Regelung eine rechtswirksame, wirtschaftlich und rechtlich gleichgerichtete Bestimmung festlegt. Gleiches gilt für allfällige Lücken. Abänderungen und Ergänzungen der hier festgelegten Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11.3 Sämtliche Rechtsbeziehungen mit Kunden unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Die Bestimmungen der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung der Incoterms 2000 finden Anwendung, soweit der Liefervertrag oder die gegenständlichen Bedingungen nichts Gegenteiliges bestimmen. Die Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UNCITRAL-Kaufrecht) sowie von internationalen Verweisungsbestimmungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

11.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Geschäftsfällen auf Basis dieser Bedingungen ist das nach dem Sitz der Lieferstelle ISOLENAS sachlich und örtlich zuständige Gericht. Unbeschadet dessen ist für Klagen gegen Verbraucher iSd KSchG jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Konsumenten liegt. 

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